Elektronische Reisegenehmigung (ETA) ab April 2025 für GB notwendig, Foto Hans-Martin Goede

(04.03.2025) Großbritannien ändert zum 02. April 2025 seine Einreisebestimmungen. Entsprechend ist ab diesem Tag eine sog. „Elektronische Reisegenehmigung“ (ETA) zwingend notwendig. Dies gilt für das ganze Land – und damit auch für Schottland.

Ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden. Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP).

Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) wird keine ETA benötigt.

Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).

Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die britische Regierung.

Diese Information stammt von der Webseite des Auswärtigen Amtes der Deutschen Bundesregierung.

Hinweis: die Gebühren sollen voraussichtlich bereits Ende 2025 auf mind. 16 GBP (ca. 19 bis 20 Euro) steigen. Wer also plant 2025 oder 2026 nach Schottland zu reisen ist entsprechend gut beraten, die ETA so bald wie möglich zu beantragen.